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Zum Thema Regeltechnik


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Urheberrecht, Lizenzen etc.

Gelegentlich werde ich von Kunden gefragt, welche Rechte sie an Unterlagen und Software mit dem Kauf einer Regelungslösung von uns erwerben, deshalb hier noch einmal eine Zusammenstellung.

Urheberrecht

Alle Programme und Unterlagen von Bielefeld und Buß unterliegen zunächst unserem uneingeschränkten Urheberrecht.

Mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde das Recht, von Bielefeld & Buß erstellte Unterlagen und Software zum Projekt unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA weiter zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Bedingungen sind auf der verlinkten Seite aufgelistet. Kurzfassung: Sie dürfen die Unterlagen und Software veröffentlichen (also Dritten zugänglich machen), auch in veränderter Form und gegen Bezahlung. Sie müssen dabei angemessene Urheber- und Rechteangaben machen (auf die Lizenzseite verlinken, sofern zumutbar), und anderen die gleichen Nutzungsrechte für Ihr Werk einräumen.

Diese freizügige Lizenz gilt natürlich nur für von uns erstellte Werke. Werke anderer (Datenblätter, Kataloge, Bilder, Softwarebibliotheken), die in unseren Technischen Dokumentationen oder Anlagen  enthalten sind, unterliegen in der Regel wesentlich strengeren Bestimmungen, Veröffentlichung in veränderter Form ist beispielsweise in der Regel verboten. Abweichungen von dieser Standard-Lizenz sind jeweils angegeben.

Älteren Unterlagen (oder allgemeiner Werke) wurden unter der GFDL beziehungsweise GPL lizensiert, einer Lizenz mit ähnlicher Intention wie CC BY-SA, aber strengerer Reglementierung. Hinweise dazu finden Sie dann im Fach 12 des Dokumentationsordners.

In der Praxis …

… heißt das grob vereinfacht: sie dürfen mit unseren Unterlagen und Programme machen, was sie wollen, sie müssen nur angeben, woher sie das veröffentlichte  Werk haben, und eventuelle weitere Nutzer des Werkes anhalten,  die Lizenzbedingungen einzuhalten. Sollte mir also mal eine Ausschreibung oder ähnliches auf den Schreibtisch flattern, die eindeutig auf einer von mir erstellten Technischen Dokumentation beruht, ohne dass das erwähnt ist, muss mein Kunde mir Schadenersatzforderungen rechnen, sofern der Veröffentlicher  nachweist, dass er nicht über die Lizenzbedingungen informiert wurde.

Weiterverwendung von Programmen

Bei der Verwendung von Programmen gibt es neben den Lizenzbedingungen oft zusätzliche Hindernisse, die eine Weiterverwendung erschweren oder sogar unmöglich machen:

  • Es wird eine Programmierumgebung benötigt, deren Erwerb unter Umständen etliche tausend Euro kostet – das ist eben so.
  • Das Programm enthält kostenpflichtige Programmbibliotheken des Hardwareherstellers (oder sonstige), die zunächst gesondert erworben werden müssen, bevor eine weitere Bearbeitung des Programms oder die Nutzung möglich ist. Ich versuche, das möglichst zu vermeiden, derzeit enthalten von mir erstellte Programme keine solchen Bibliotheken.
  • Für die weitere Bearbeitung eines Programms werden neben dem  anlagenbezogen erstellten Quellcode auch Ersteller-spezifische Softwarebibliotheken benötigt. Ich sehe das öfters bei Wettbewerbern, die eigene Programmbaustein-Bibliotheken entwickeln, um Anlagenfunktionen nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen und den Programmcode innerhalb der Firma zu vereinheitlichen, so dass Programmierer ohne lange Einarbeitung von anderen Programmierern erstellte Programme verstehen können. Der Erwerb dieser Bibliotheken kann einige tausend bis einige zehntausend Euro kosten, was in Anbetracht der investierten Programmiererstunden durchaus angemessen sein kann, für einen Anlagenbetreiber aber ärgerlich ist. Ich arbeite bei Phoenix-DDC auch mit einer solchen selbst entwickelten Bibliothek, anders als bei den meisten Wettbewerbern wird diese Bibliothek aber mit jedem DDC-Programm mitgeliefert und muss bei Bedarf (weil Sie zukünftig die Regelungs-Wartung von einem anderen Anbieter als Bielefeld & Buß durchführen lassen möchten …) nicht kostenpflichtig extra erworben werden. Diese Bibliothek unterliegt ebenfalls der Lizenz CC BY-SA.

In der Praxis …

… heißt das grob vereinfacht: Machen sie mit den von uns überlassenen (=an Sie verkauften) Programmen was sie wollen, es ist unwahrscheinlich, dass ich Ihnen auf die Schliche kommen könnte, wenn Sie die Lizenzbedingungen missachten.

Die Programm-Projektdateien werden mit der Technischen Dokumentation Regelung an sie geliefert.


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