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Zum Thema Regeltechnik


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Wärmedämmung von (Regel-) Armaturen

Nicht nur hohe Raumtemperatur verschwendet Energie

Nicht nur zu hohe Raumtemperatur verschwendet Heizenergie!

Neulich hatte mein Lieferant die passende Dämmschale zu einem motorisch betriebenen Absperrhahn nicht auf Lager — nicht, weil der Nachschub nicht schnell genug nachgekommen wäre, sondern er kauft die Dämmschalten nur bei Bedarf, wenn jemand wie ich eine benötigt. Wie kommt es, dass so wenig Nachfrage besteht?

Das Ergebnis des Nachfragemangels sehe ich regelmäßig bei Wartungsarbeiten. Wird ein Regelventil ausgetauscht, bleibt es, sofern die alte Dämmung nicht zufällig passt, regelmäßig ohne Wärmedämmung. Das ist nicht nur technisch unschön, sondern in der Regel auch wirtschaftlich unbedacht — und natürlich gesetzeswidrig, siehe EnEV 2014!

Ich betrachte mal den aktuellen Fall, ein Belimo-Absperrhahnt (R415) als Absperrventil im Ladevorlauf eines Warmwasserspeichers mit internem Wärmetauscher.

Abschätzung (wer mag kann das unter Berücksichtigung von VDI 4610  und  VDI 2055 ja mal nachrechnen und seine Ergebnisse hier einfließen lassen) des Wärmeverlustes (ungedämmt): Da fließt regelmäßig Heizwasser mit ca. 75°C durch, das fühlt sich (bei ganz grob ähnlicher Oberfläche) deutlich heißer an als eine alte 25W-Glühbirne, aber weniger viel weniger heiß als eine alte 100W-Glühbirne. Also schätze ich mal 50W Wärmeverlust. Der Vortrag „Beitrag der Wärmeverluste …“ (Forschungsinstitut für Wärmeschutz e. V. München) kommt auf den Blättern 11 und 12 für eine DN15-Armatur auf 40W. Ich kann das nicht nachrechnen, die Randbedingungen sind dort Heizwassertemperatur 80°C und Raumtemperatur 20°C , da das aber grob mit meiner Abschätzung übereinstimmt, glaube ich das mal. Entsprechend der Diagramme wäre für eine gedämmte DN15-Armatur in meinem Fall mit Dämmschale EXT-OC-ZR415 mit gut 10W Wärmeverlust zu rechnen.

Was kann eine Dämmung hier sparen?

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Das sieht nach einer sinnvollen Geldanlage für den Betreiber aus.

 

Ich liefere — sofern verfügbar — stets Dämmschalen mit; bei Belimo-Regelkugelhahnen gibt es passende vom Hersteller, die mit 1 Handgriff nach dem Ventileinbau auf die Armatur auzuschnappen sind.

Leider ist die Ersparnis nicht in allen Fällen so gut. Beispiel „Einbau in Fußbodenheizung als Regelventil“:

Wärmeleistungen geschätzt

Wärmeleistungen geschätzt

Das ist nicht toll, aber immer noch wirtschaftlich sinnvoll.


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HTML5 in der Visualisierung von Anlagen in der Gebäudeautomatisierung (Heizung, Klima, Lüftung)

Visualisierung und Bedienung mit HTML5

Lange habe ich gezögert, neben der bewährten Visualisierung auf Basis der IniNet Spidercontrol auf JAVA-Basis auch die schon seit längerem zur Verfügung stehende HTML5-Lösung zu verwenden. HTML5 hat zwar den Vorteil, dass Visualisierung und Fernbedienung mit jedem geeigneten (praktisch: alle gebräuchlichen) Browser möglich sind und keine ggf. kostenpflichtige Microbrowser-App oder JAVA (das immer mal wieder mit erforderlicher Anpassung der Sicherheitseinstellungen nervt) erforderlich sind. Vielerlei Detailprobleme ließen einen Wechsel aber nicht ratsam erscheinen.

Nun haben meine ausführlichen Tests gezeigt, dass mit der aktuellen Version des Editors für die Visualisierung zur Phoenix-DDC einer Realisierung von Projekten mit HTML5-Visualisierung nichts mehr im Wege steht. Der Hauptvorteil ist, dass auch von Smartphones (und Tablets) aus ohne Vorbereitung (App-Installation) und Extrakosten eine Visualisierung möglich ist, lediglich Zugangsdaten zur Anlage (und ggf. VPN-Zugangsdaten bei Visualisierung über Mobilnetz) müssen dem Bediener bekannt sein. Vorteilhaft ist eine solche Lösung beispielsweise, wenn für eine Mini-Anlage auf ein teures örtliches WEB-Panel für die Visualisierung verzichtet werden soll. Auch ohne WLAN in Anlagennähe kann ein autorisierter Bediener dann  über Mobilnetz die Anlage vor Ort bedienen.

Für welche Anlagen kommt eine HTML5-Visualisierung in Frage?

  • Grundsätzlich können alle Visualisierungen für Neuanlagen mit Phoenix-DDC mit HTML5-Visualisierung ausgeführt werden.
  • Neu-Anlagen in neuen Liegenschaften mit Phoenix ILC1x1-DDC: ohne jede Einschränkungen
  • Neu-Anlagen mit Phoenix ILC1x1-DDC und vorhandenen Phoenix ILC1x0-DDC: Phoenix-Web-Bedienpanels aus den letzten 3 Jahren sind in der Regel HTML5-tauglich, die meisten Vorhandenen ILC1x1-Geräte sind nach Firmware-Upgrade HTML5-tauglich. ILC1x0-Geräte können nicht für HTML5 nachgerüstet werden, entweder müssen sie ausgetauscht werden, oder für die Liegenschaft muss eine Parallel-Navigations-Struktur für HTML5-Visualisierung (nur Neu-Anlagen) und JAVA-Visualisierung (Alt- und Neuanlagen) eingerichtet werden. Der Aufwand ist nicht allzu hoch, Kosten-Nutzen-Abwägungen entscheiden.
  • Bestands-Anlagen mit Phoenix ILC 1x1-DDC und Phoenix-Bedienpanels: Umstellung ist mit minimalem Aufwand möglich: Neu kompiliertes Projekt einspielen – Fertig! Aufwand max. 1/2h je Anlage.
  • Neuanlagen mit Phoenix ILC1x1 und SAIABestandsanlagen: es muss eine Parallel-Struktur für HTML5-Visualisierung (nur Phoenix-Neu-Anlagen) und JAVA-Visualisierung (bestehende SAIA- und Neuanlagen) aufgebaut werden, das erfordert eine gewisse Planung und Aufwand für die parallelen Navigationen durch die Liegenschaft, der Aufwand ist überschaubar. Kosten-Nutzen-Abwägungen entscheiden!
  • SAIA-Bestandsanlagen: Für DDC Fabrikat SAIA ist derzeit weder für bestehende noch für neue Anlagen HTML5-Visualisierung möglich.

Weiterführende Literatur:


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Urheberrecht, Lizenzen etc.

Gelegentlich werde ich von Kunden gefragt, welche Rechte sie an Unterlagen und Software mit dem Kauf einer Regelungslösung von uns erwerben, deshalb hier noch einmal eine Zusammenstellung.

Urheberrecht

Alle Programme und Unterlagen von Bielefeld und Buß unterliegen zunächst unserem uneingeschränkten Urheberrecht.

Mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde das Recht, von Bielefeld & Buß erstellte Unterlagen und Software zum Projekt unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA weiter zu verwenden und zu veröffentlichen. Die Bedingungen sind auf der verlinkten Seite aufgelistet. Kurzfassung: Sie dürfen die Unterlagen und Software veröffentlichen (also Dritten zugänglich machen), auch in veränderter Form und gegen Bezahlung. Sie müssen dabei angemessene Urheber- und Rechteangaben machen (auf die Lizenzseite verlinken, sofern zumutbar), und anderen die gleichen Nutzungsrechte für Ihr Werk einräumen.

Diese freizügige Lizenz gilt natürlich nur für von uns erstellte Werke. Werke anderer (Datenblätter, Kataloge, Bilder, Softwarebibliotheken), die in unseren Technischen Dokumentationen oder Anlagen  enthalten sind, unterliegen in der Regel wesentlich strengeren Bestimmungen, Veröffentlichung in veränderter Form ist beispielsweise in der Regel verboten. Abweichungen von dieser Standard-Lizenz sind jeweils angegeben.

Älteren Unterlagen (oder allgemeiner Werke) wurden unter der GFDL beziehungsweise GPL lizensiert, einer Lizenz mit ähnlicher Intention wie CC BY-SA, aber strengerer Reglementierung. Hinweise dazu finden Sie dann im Fach 12 des Dokumentationsordners.

In der Praxis …

… heißt das grob vereinfacht: sie dürfen mit unseren Unterlagen und Programme machen, was sie wollen, sie müssen nur angeben, woher sie das veröffentlichte  Werk haben, und eventuelle weitere Nutzer des Werkes anhalten,  die Lizenzbedingungen einzuhalten. Sollte mir also mal eine Ausschreibung oder ähnliches auf den Schreibtisch flattern, die eindeutig auf einer von mir erstellten Technischen Dokumentation beruht, ohne dass das erwähnt ist, muss mein Kunde mir Schadenersatzforderungen rechnen, sofern der Veröffentlicher  nachweist, dass er nicht über die Lizenzbedingungen informiert wurde.

Weiterverwendung von Programmen

Bei der Verwendung von Programmen gibt es neben den Lizenzbedingungen oft zusätzliche Hindernisse, die eine Weiterverwendung erschweren oder sogar unmöglich machen:

  • Es wird eine Programmierumgebung benötigt, deren Erwerb unter Umständen etliche tausend Euro kostet – das ist eben so.
  • Das Programm enthält kostenpflichtige Programmbibliotheken des Hardwareherstellers (oder sonstige), die zunächst gesondert erworben werden müssen, bevor eine weitere Bearbeitung des Programms oder die Nutzung möglich ist. Ich versuche, das möglichst zu vermeiden, derzeit enthalten von mir erstellte Programme keine solchen Bibliotheken.
  • Für die weitere Bearbeitung eines Programms werden neben dem  anlagenbezogen erstellten Quellcode auch Ersteller-spezifische Softwarebibliotheken benötigt. Ich sehe das öfters bei Wettbewerbern, die eigene Programmbaustein-Bibliotheken entwickeln, um Anlagenfunktionen nach eigenen Vorstellungen zu ermöglichen und den Programmcode innerhalb der Firma zu vereinheitlichen, so dass Programmierer ohne lange Einarbeitung von anderen Programmierern erstellte Programme verstehen können. Der Erwerb dieser Bibliotheken kann einige tausend bis einige zehntausend Euro kosten, was in Anbetracht der investierten Programmiererstunden durchaus angemessen sein kann, für einen Anlagenbetreiber aber ärgerlich ist. Ich arbeite bei Phoenix-DDC auch mit einer solchen selbst entwickelten Bibliothek, anders als bei den meisten Wettbewerbern wird diese Bibliothek aber mit jedem DDC-Programm mitgeliefert und muss bei Bedarf (weil Sie zukünftig die Regelungs-Wartung von einem anderen Anbieter als Bielefeld & Buß durchführen lassen möchten …) nicht kostenpflichtig extra erworben werden. Diese Bibliothek unterliegt ebenfalls der Lizenz CC BY-SA.

In der Praxis …

… heißt das grob vereinfacht: Machen sie mit den von uns überlassenen (=an Sie verkauften) Programmen was sie wollen, es ist unwahrscheinlich, dass ich Ihnen auf die Schliche kommen könnte, wenn Sie die Lizenzbedingungen missachten.

Die Programm-Projektdateien werden mit der Technischen Dokumentation Regelung an sie geliefert.


Die Lizenzbestimmungen zu Inhalten dieses Blogs finden Sie im Impressum.


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Heizenergieverbrauchs-Entwicklung

2015-05-30_GasverbrauchAls kleine Abschätzungshilfe für Witterungsbereinigung Ihres Heizenergieverbrauchs:

Die Tabelle rechts zeigt die Entwicklung meines privaten Gasverbrauchs in den letzten Jahren. die Spalte „Jahr“ gibt den Ablesungszeitpunkt wieder, die Prozentzahl ganz rechts jeweils die Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Wir heizen mit Gas, das ausschließlich zu Heizzwecken verwendet wird (Brauchwasserbereitung mit elektrischem Durchlauferhitzer). Abrechnungszeitpunkt ist jeweils März. Größere Veränderungen bei unseren Gewohnheiten gab es über die Jahre wohl nicht.

zum letzten Abrechnungszeitraum 2014 – 2015:

  • Im Februar 2015 wurde die Therme getauscht, es ist aber wieder eine Heizwerttheme. Die mag etwas weniger verbrauchen als die alte (Baujahr 1989), aber durchschlagenden Einfluss auf den Verbrauch wird die Änderung nicht gehabt haben.
  • Eine andere Veränderung war ein elektronischer Heizkörpethermostat für das Wohnzimmer, der nach meinem Eindruck Überheizung deutlich wirksamer begrenzte als der alte Thermostat.

Grobe Abschätzung aller dieser technischen Verbesserungen: Einsparung < 3%.

Natürlich kann man die Ergebnisse nicht direkt auf andersartige Gebäude übertragen, bei nennenswertem Brauchwasseranteil am Heizenergieverbrauch werden die Witterungs-bedingten Schwankungen geringer ausfallen, werden die Räume gegenüber üblichem Wohnbedarf auf geringere Temperatur geheizt führt ein wärmerer Winter zu einer etwas größeren Ersparnis. Bei großen inneren Wärmelasten im Gebäude führt ein warmer Winter ebenfalls zu einer vergleichsweise höheren Energieeinsparung. Wärmere Räume („Altersheim“) führt von der Tendenz her eher zu einer etwas geringeren Einsparung durch einen warmen Winter. Unsere Heizgewohnheit dürfte bei einem Mittelwert von 115 kWh/(a*m²) in einem Fachwerkhaus ohne besondere Dämmmaßnahmen eher auf kühle Räume übertragbar sein.

RechenschieberDie tatsächlichen Zusammenhänge sind sehr komplex, die Abschätzung ersetzt keine Berechnung nach VDI 2067 Blatt 1. Aber als grobe Abschätzung für den Erfolg einer Sanierungsmaßnahme sollte die Aufstellung ganz hilfreich sein.

Ich hoffe, Ihre Berechnungen führen zu einem erfreulichen Ergebnis!

Hier gibt es Gradtagzahlen-Tabellen für objektivere Berechnungen.