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Zum Thema Regeltechnik


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Wartungsvertrag für die Regeltechnik abschließen?

Gelegentlich werde ich um Abschluss eines Wartungsvertrags „für Schaltschrank und Regeltechnik gebeten“, was ich stets ablehne. Warum?

Gründe für den Abschluss eines Wartungsvertrags

Es gibt durchaus gute Gründe, einen Wartungsvertrag abzuschließen, nämlich immer, wenn es um Verschleißteile, betriebsbedingte Verschmutzung oder sonstige zunehmende Einschränkungen der Betriebsfähigkeit der Anlage geht. Filter (-Wechsel), Schmutzfänger reinigen, Keilriemen überprüfen und ggf. nachspannen — solche Arbeiten müssen regelmäßig  durchgeführt werden, und es ist für alle Seiten vorteilhaft, wenn diesbezüglich Planbarkeit besteht und der Fachmann auch für hohe Anlagenverfügbarkeit dank sorgfältiger Ausführung der Wartungsarbeiten gerade steht.

Außerdem gibt es natürlich Wartungsarbeiten und Kontrollen, deren regelmäßige Durchführung gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise Legionellen-Laborprüfung (§ 14 TrinkwV), Brandschutzanlagen, … .

Aber wie sieht das bei „Schaltschrank / Regelung“ aus?

Bei Schaltschrank und Regelung gibt es keinen vergleichbaren Verschleiß, Verschmutzung oder ähnliches, die meinen regelmäßigen Wartungs- (und Austausch-) Einsatz erfordern würde; Vorschriften für regelmäßige Wartungen und Überprüfungen gibt es auch nur im Zusammenhang mit anderen Vorschriften (Brandschutzklappentests, …).

Schaltschranklüfter-Filtermatte auf Verschmutzung  überprüfen kann auch jemand anderes (Hausmeister), dafür gibt es eine Liste mit regelmäßig erforderlichen Überprüfungen, und wenn die Filtermatten ausgetauscht werden müssen kann das auch der Betreiber selbst — oder ich erledige das gegen Abrechnung nach Aufwand. Dafür lohnt kein Wartungsvertrag.

Mögliche Argumente für eine regelmäßige Regelungs-Wartung durch einen Fachmann?

Pufferbatteriewechsel für die Regler? Das Austauschintervall liegt im Bereich 3 … 10 Jahre … ∞. Dafür lohnt auch kein Wartungsvertrag.

Aufgrund der im Bereich meiner HLK-Anlagen typischen geringen Schalthäufigkeit ist auch der Elektromechanik-Verschleiß gering, und evtl. betroffene Teile routinemäßig trotzdem auszutauschen erscheint wenig sinnvoll. Also auch kein Argument für einen Wartungsvertrag.

Kann die Anlagenverfügbarkeit durch regelmäßige Kontrollen im Bereich Schaltschrank / Regelung gesteigert werden? Kaum! Von mir gelieferte regeltechnische Anlagen mit DDC-Regelung führen grundsätzlich umfangreiche Plausibilitätskontrollen durch. Teils ganz einfache wie die Überwachung, dass der Differenzdruckwächter für die Keilriemenüberwachung bei Lüfter-Abschaltung in den „gestört“-Zustand wechseln muss, und viele Überwachungen auf hinreichende Übereinstimmung zwischen Ist- und Sollwert, und viele andere mehr. Mittels der ebenfalls stets realisierten Störungs-Email-Funktion (oder SMS, gar Anruf bei der Heizungs- oder  Lüftungs-Wartungsfirma) meldet sich die Regelung, wenn ihr etwas komisch vorkommt, und diese  Überwachungen arbeiten rund um die Uhr, ohne je zu ermüden … . Das ist viel effektiver als in großen Abständen aufwendige Tests durchzuführen. Also auch kein Argument für einen Wartungsvertrag – die Regelung erledigt das alles selbst. Und bei vorhandenem Fernwartungszugriff kann ich effektiv bei der Fehlerdiagnose helfen, auch wenn die Problemursache gar nicht in meinem „Verantwortungsbereich“ liegt.

Bevorzugte Behandlung bei Notfällen? Bei Stammkunden kann ich immer und jederzeit innerhalb von Minuten (Hilfe zur Selbsthilfe per Telefon oder Fernwartungseingriff für Notbetrieb) bis Stunden „Erste Hilfe“ leisten.  Oder ich löse dringende Problem vor Ort schnellstens  provisorisch oder gleich endgültig — auch ohne Wartungsvertrag.

Und gelegentlich mal ein 5-Minuten-Telefonat für eine Hilfestellung kostet bei mir nichts — gehört zum Service!

Also gar keine Notwendigkeit für regelmäßige Regeltechnik-Wartung?

Doch! Bei Anlagen mit erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit (Krankenhaus-OP, Werkhallen, …) empfehle ich, die Anlage alle 2 Jahre von mir gründlich überprüfen zu lassen, das dauert 2 Stunden für eine Fernwärmeanlage mit wenigen Heizkreisen bis 6 Stunden für eine sehr komplexe Lüftungsanlage – Abrechnung nach Kundendienst-Preisliste (siehe ganz oben auf der Seite!). Dabei bemerke ich auch brummende oder „funkende“ Schütze, Spiel in den Betätigungen, Klappergeräusche, träges Ansprechen, lose Kabel, drohende Alters- oder Korrosionsausfälle, schlechte Genauigkeit von Messwerten und viele andere Dinge mehr (auch Probleme, die gar nicht zu meinem Gewerk gehören), die bei einer Routinewartung durch Heizungs-, Lüftungs- oder Wartungsfirma nicht unbedingt auffallen würden. Und die noch halb volle Puffer-Knopfzelle tausche ich bei der Gelegenheit gleich mit.  Aber auch dafür braucht es keinen Wartungsvertrag, nur einen Terminkalender (den ich gern kostenlos für den Kunden führe).

Und deshalb schließe ich mit meinen Kunden in der Regel keine Wartungsverträge ab, sondern stelle hohe Anlagenzuverlässigkeit durch andere Mittel und (auch schnelle Notfall-) Einsätze bei Bedarf sicher.