Aktuelle Informationen

Zum Thema Regeltechnik

Kundendienstpreisliste 2023

Preisliste Bielefeld & Buß für Kundendiensteinsätze 2023
gültig ab 01.001.2023

Anreise max 10km                               30,00 €
Anreise max 20km                               56,00 €
Anreise max 30km                               84,00 €
Anreise max 40km                              111,00 €
Anreise max 50km                              135,00 €
Anreise max 60km                              187,00 €
Anreise max 10km/ Zusatzarbeitskraft           24,00 €
Helfer für Elektroinstallationsarbeiten /h     48,00 €
Monteur für Elektroinstallationsarbeiten /h    70,00 €
Obermonteur /h                                 79,00 €
Service- Techniker /h                         103,00 €
Service-Techniker Büroarbeit /h                63,00 €

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Erreichen des Einsatzorts und endet nach Abschluss der Arbeiten mit der Rückkehr der Monteure am Kundendienst-Fahrzeug.

Zuschlag für

  • Arbeiten zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr 25%
  • an Samstagen 25%
  • an Sonn- und Feiertagen 40%
  •  Überstunden über 9 Stunden Reise- und Arbeitszeit hinaus: 25%

Die Zuschläge werden gegebenenfalls addiert.

Soweit für Serviceeinsätze an speziellen Geräten (wie Frequenzumrichtern etc.) der Einsatz von Werkskundendiensten des Herstellers erforderlich ist, gelten deren Sätze zuzüglich einer Handhabungspauschale.

Sonstige Hinweise

Für die Abwicklung von Service- Einsätzen gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“.

Für Einsätze zur Fehlersuche und Störungsbeseitigung wird üblicherweise ein Servicetechniker eingesetzt.

Falls sich eine Störung aufgrund von durch „Bielefeld & Buß“ zu vertretenden Umständen nicht mit einen einzigen Einsatz abstellen ließ, fallen für weitere Fahrten keine zusätzlichen Anfahrt-Pauschalen an.

Sonstige Aufwendungen für Material etc. werden nach Aufwand abgerechnet.

Es können projektbezogen (z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrags) Sonderkonditionen vereinbart werden.

Unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Sie hier herunterladen.