Auf Baustellen und bei Besprechungen in geschlossenen Räumen mit meiner Beteiligung gilt unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Grundlagen oder Verordnungen bis auf weiteres einfach die Regel
Geboostert*
Das heißt, es ist für alle Beteiligten eine Impfbescheinigung erforderlich, aus der der Status „Boosterimpfung“ hervorgeht.
Genesenenbescheinigung allein reicht nicht.
In begründeten Ausnahmefällen wird max. 48 Stunden alter PCR-Test zusammen mit ärztlichem Attest bezüglich Impfunverträglichkeit akzeptiert. Ich zeige vor Beginn der Arbeiten meine Impfbescheinigung und lasse mir die der übrigen Beteiligten zeigen.
Bitte richten Sie sich darauf ein! Sollten Sie diesem Konzept nicht zustimmen, geben Sie mir bitte Bescheid! Wir müssen dann Besprechungen als Telefon- oder Videokonferenz durchführen, Baustellentermine ggf. als „Quasi-Draußen-Veranstaltungen (alle Fenster + Türen für Durchzug geöffnet, …“ organisieren.
Abstandsregel und Maskenpflicht (mindestens OP- oder FFP2-Maske) gelten zusätzlich, sofern nicht aufgrund vieler offener (nicht nur gekippter) Fenster und Türen Quasi-Außenbedingungen herrschen.
Wir müssen diese Pandemie endlich mal unter dauerhafte Kontrolle bringen, ich bitte um Ihr Verständnis.
15. März 2022 um 6:37 pm
Toll, lieber Rainer, wenn nur alle so konsequent wären!
23. April 2022 um 7:38 am
Diese Regeln gelten in vollem Umfang weiterhin!