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Hygieneregeln März ’22

Auf Baustellen und bei Besprechungen in geschlossenen Räumen mit meiner Beteiligung gilt unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Grundlagen oder Verordnungen bis auf weiteres einfach die Regel

Geboostert*

Das heißt, es ist für alle Beteiligten eine Impfbescheinigung erforderlich, aus der der Status „Boosterimpfung“ hervorgeht.

Genesenenbescheinigung allein reicht nicht.

In begründeten Ausnahmefällen wird max. 48 Stunden alter PCR-Test zusammen mit ärztlichem Attest bezüglich Impfunverträglichkeit akzeptiert. Ich zeige vor Beginn der Arbeiten meine Impfbescheinigung und lasse mir die der übrigen Beteiligten zeigen.

Bitte richten Sie sich darauf ein! Sollten Sie diesem Konzept nicht zustimmen, geben Sie mir bitte Bescheid!  Wir müssen dann Besprechungen als Telefon- oder Videokonferenz durchführen, Baustellentermine ggf. als „Quasi-Draußen-Veranstaltungen (alle Fenster + Türen für Durchzug geöffnet, …“ organisieren.

Abstandsregel und Maskenpflicht (mindestens OP- oder FFP2-Maske) gelten zusätzlich, sofern nicht aufgrund vieler offener (nicht nur gekippter) Fenster und Türen Quasi-Außenbedingungen herrschen.

Wir müssen diese Pandemie endlich mal unter dauerhafte Kontrolle bringen, ich bitte um Ihr Verständnis.

 


Ein Kommentar

Hygieneregeln

Aufgrund der sich immer schneller zuspitzenden neuen COVID-19-Welle und weil ich meisens 1 Stufe strenger bin als die allgemeine Vorschriftenlage, gilt ab Donnerstag  auf Baustellen und bei Besprechungen in geschlossenen Räumen mit meiner Beteiligung  die Regel

GG((G*))

Das heißt, es ist für alle Beteiligten eine Impf- oder Genesenenbescheinigung erforderlich. In Sonderfällen wird max. 48 Stunden alter PCR-Test zusammen mit ärztlichem Attest bezüglich Impfunverträglichkeit akzeptiert. Ich zeige vor Beginn der Arbeiten meine Impfbescheinigung und lasse mir die der übrigen Beteiligten zeigen.

Bitte richten Sie sich darauf ein! Sollten Sie diesem Konzept nicht zustimmen, geben Sie mir bitte Bescheid!  Wir müssen dann Besprechungen als Telefon- oder Videokonferenz durchführen, Baustellentermine ggf. als „Quasi-Draußen-Veranstaltungen (alle Fenster + Türen für Durchzug geöffnet, …“ organisieren.

Abstandsregel und Maskenpflicht (mindestens OP- oder FFP2-Maske) gelten zusätzlich, sofern nicht aufgrund vieler offener (nicht nur gekippter) Fenster und Türen Quasi-Außenbedingungen herrschen.

Wir müssen diese Pandemie endlich mal unter dauerhafte Kontrolle bringen, ich bitte um Ihr Verständnis.